Wie gehe ich dagegen vor ?
Mittwoch, 3. Juni 2009 15:47
Ursprünglich konnte ich mich gegen unsinnige Verkehrsschilder bei der aufstellenden Behörde vor Ort beschweren.
Die schwarzgelbe Landesregierung hat jedoch das Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung, meine Bezeichnung „Verfahrenabwehrgesetz“, beschlossen. Dies bedeutet, das ich den Widersprüch gegen eine Beschilderung nur direkt beim Veraltungsgericht in Köln geltend machen kann. Die Verwaltungsgebühren für die erste Instanz betragen 363,– €. In der ersten Instanz ist kein Rechtsanwalt erforderlich. Nachweislich hat sich die Fehlerquote bei der Sachbearbeitung nach dem Gesetz wesentlich erhöht. Die ursprüngliche Bürgernähe, die Auseinandersetzung mit dem Bürger vor Ort, wird hier absichtlich vermieden.
Petitionsausschuß des Landes NRW, Platz des Landtages 1, 40002 Düsseldorf,
E.-Mail: petitionsausschuss@landtag.nrw.de
Verwaltungsgericht Köln Postfach 103744 50447 Köln oder Appellhofplatz 50667 Köln
Thema: Kommunalpolitik-Troisdorf, Politik | Kommentare (0) | Autor: admin