Inkompetenz der Landesregierung NRW
Der erste Nachtragshaushalt der gelbschwarzen Koalition, im Jahre 2005, überschreitet die Verfassungsgrenze um 1.425,1 Millionen. Der Verfassungsgerichtshof NRW erklärt diesen Haushalt für verfassungswidrig. Die Begründung der Koalition „ein verfassungskonformer Haushalt wäre nicht möglich gewesen“ wird nicht anerkannt.