Strassenmaut in Bonn I
In Bonn wurde die Strassenmaut mit wechselnden Zahlstellen schon eingeführt. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Strassenverkehrsordnung sind dort Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten, wo angenommen werden kann, das zu schnell gefahren werden könnte. Nach den gleichen Vorschriften sind Geschwindigkeitsbegrenzungen nur an nachgewiesenen Unfallschwerpunkten einzurichten.
Für uns ist es mehr als verwunderlich, das in Verwaltungsvorschriften mit weitreichenden Folgen für die Autofahrer „Annahmen“ als Rechtsgrundlage dienen sollen. Natürlich haben die Bonner Verantwortlichen nur den ersten Satz gelesen und fast ganz Bonn zu einer 30ziger Zone gemacht. Es ist unglaublich, wie hier Vorschriften zur Verkehrsregelung selbstherrlich zum Griff in die Kasse der Autofahrer ausgelegt werden. Wir haben in dieser Sache bereits eine Petition an das Land NRW eingereicht und suchen Mitstreiter. (bequem per Internet) Anschrift: siehe Landtag NRW im Internet.
Anmerkungen: Die Presse bescheinigt dem deutschen Autofahrer umsichtiges Fahrverhalten. Die Erhöhung des Bußgeldkatalogs dient nur dazu die Einnahmen zu erhöhen. Da immer weniger Unfälle geschehen müssen dadurch die Einnahmen konstant gehalten werden.
Nur 10% aller Unfälle geschehen laut Bundesamt für Statistik im innerörtlichen Bereich. Unsere Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Ziel eine Null-Promillegrenze zu erreichen wurde abgelehnt.
Einzige Begründung durch einen FDP Vertreter, es wären Umsatzeinbrüche in der Gastronomie zu erwarten.
Ergänzung: Nach Entscheidung des VG Oldenburg ist die Einrichtung von 30ziger Zone eine Ermessenentscheidung. Es ist offenbar leicht Ermessen zu missbrauchen. Nachzulesen im Internet unter:
Tempo 30-Zonen
Sonntag, 28. Februar 2010 8:13
Das oberen Bild zeigt die Friedensstraße in Bonn-Pützchen. An der Kreuzung Marktstraße wird die Geschwindigkeitsbegrenzung, 30km, aufgehoben und 50 Meter weiter wieder in Kraft gesetzt. Das zweite Bild zeigt die Römerstraße. Eine erhöhte Gefahrenlage ist auf den abgebildeten Straßen nicht zu erkennen. Unfallschwerpunkte liegen nicht vor. Für mich muss staatliches Handeln klar
erforderlich nachvollziehbar notwendig sein. Diese Merkmale kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen. K.W.A.