Die ostlastige Bundesregierung

Seit langem wird die einseitige Förderung der ehemaligen Ostgebiete durch den Solidaritätszuschlag kritisiert. Durch ein Urteil des Finanzgerichts, das die Verfassungsmässigkeit der Sondersteuer anzweifelt, wurde nun die Erhebung durch Herrn Minister Schäuble ab 2005 für vorläufig erklärt. Das bedeutet, das je nach Urteil unseres höchsten Gerichts Ende 2010 insgesamt 60 Milliarden erstattet werden müssen. In den alten Bundesländern müssen Eltern die Schulen selbst anstreichen. In den neuen Bundesländern haben die Eltern dank Solizuschlag das nicht nötig. Auch sind grosse Unterschiede in der Lernmittelausstattung zu erkennen. In den neuen Bundesländern ist jeder Schülerplatz mit einem PC ausgestattet, davon können wir in den alten Bundesländern nur von träumen. Das Geld für dringend notwendige Strassenreparaturen ist hier nicht mehr vorhanden. In den alten Bundesländern müssen weiterhin die Kommunen, die unter Zwangsverwaltung stehen, auch den Solizuschlag per Darlehen finanzieren und sich noch tiefer verschulden. Mit weiterem Bedarf ist die weitere Erhebung der Sondersteuer nicht zu begründen. In der Presse vom 29.03.2010 ist zu lesen, das nunmehr auch noch 230 Millionen € aus dem Vermögen der SED in die neuen Bundesländer fliessen. Es ist daher an der Zeit den Solizuschlag ersatzlos zu streichen. Das ist aber nur möglich, wenn der Bundesrat gestärkt und in Nordrhein Westfalen die schwarz-gelbe Landesregierung abgewählt wird.

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Datum: Freitag, 26. März 2010 12:34
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Ein Kommentar

  1. 1

    Wie an anderer Stelle schon erwähnt, würde die Streichung des Solizuschlags sofort 8,5 Milliarden € für den Konsum und zur Entlastung der Kommunen freigeben. Nach unserem Eindruck unternehmen im Augenblick die Politiker alles um den Machterhalt zu sichern. Mit realer Politik hat das nichts mehr zu tun. K.W.A.

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