Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Streichung der Beitragsbemessungsgrenze könnte den gesetzlichen Krankenkasse zu mehr Beitragszahlern verhelfen und so einen soliden Krankenversicherungsschutz, Krankengrundversorgung, für alle Einzahler gewährleisten. Wer nun Goldzähne oder verschraubte Zähne, 1. Klasse Versorgung im Krankenhaus, im Krankheitsfall nur dem Professor die Hand geben möchte, kann diese Leistungen über eine private Krankenversicherung absichern. Sonderzahlungen zu den Krankenkassenbeiträge könnten ebenso, wie Zuzahlungen im Krankheitsfall, entfallen. Dies würde wiederum den Gedanken der Solidarität stärken und letztlich weniger Transferleistungen des Staates für die Krankenversicherung erfordern. Hier noch mal unser Hinweis, das die
privaten Krankenkassen bei älteren Versicherten enorm hohe Beiträge verlangen. Privat vor Staat – hat versagt