Der alte § 107 der Gemeindeordnung beinhaltet eine Einschränkung der Kommunen bei der privatwirtschaftlichen Betätigung.
PRIVAT VOR STAAT wurde auf Druck der FDP beschlossen. Weiterlesen
§ 107 der Gemeindeordnung NRW-Zulässigkeit wirtschftlicher Betätigung der Kommunen
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