die soziale Kälte II

Es ist nach dem neuen Mietrecht nunmehr möglich, Kosten für die Wärmedämmung der Gebäude auf die Mieter umzulegen. Dadurch wird, bequem durch die Hintertür, auch die Kündigung alter Mietverträge möglich, weil nicht alle Mieter fianziell in der Lage sein werden die u.U. enormen Kosten zu tragen. Wieder eine klare Klientelpolitik. In diesem Fall zugunsten der Hauseigentümer. Die soziale Kälte, die ja unsere Bundeskanzlerin mal verneint hatte, greift immer mehr um sich. schlimmer geht´s nimmer

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Datum: Mittwoch, 29. September 2010 19:47
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Ein Kommentar

  1. 1

    Durch die neuen Bestimmungen über die Umlagefähigkeit der Aufwendungen für Wärmedämmung
    wird das bestehende Mietrecht ausgehebelt. Wie erwähnt ist damit praktisch der Kündigungsschutz für Langzeitmietverträge nicht mehr vorhanden. Davon sind insbesondere ältere Menschen betroffen. Diese werden nun aus ihrem über jahrzehnte gewohntem sozialem Umfeld vertrieben und werden diese Vertreibung nicht überleben. Ein Musterbeispiel von Sozialstaat. K.W.A.

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