akute Geldnot in Troisdorf II – Abzocke durch Radarmessung

Heute wurde wieder geblitzt. Auf der Ecke Grabenstraße/Flachtenstraße stand der Polizeiblitzer. Auch hier gilt das Urteil vom VG Oldenburg, mit dem die Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen als Ermessensache der Kommunen erkannt wurde. Auch hier gilt die Straßenverkehrsordnung nach der Geschwindigkeitsbegrenzungen nur an Unfallschwerpunkten eingerichtet werden sollen. Auch hier gilt der unsinnige Satz aus der Straßenverkehrsordnung nach dem Geschwindigkeitbegrenzungen dort eingerichtet werden sollen, wo angenommen werden kann, dass zu schnell gefahren werden könnte. Auch hier haben wir seit jahrzehnten ein unauffälliges Unfallaufkommen. Auch hier ist die Gesetzgebung und Rechtssprechung, die es möglich macht, dass der Begünstigte den Tatbestand durch den er begünstigt wird, selbst herbeiführen kann, unverständlich. Auch hier ist anzunehmen, dass kein Autofahrer sein Auto mit Beulen nach Hause fahren möchte. Auch hier hat die Presse dem Autofahrer umsichtiges Fahrverhalten bestätigt. Auch hier ist die Abzocke durch die schwarz-grüne Stadtregierung zu erkennen. Hier aber haben Sie, verehrte Leser, die Möglichkeit die Politiker vor Ort nach den Gründen dieser Abzocke zu befragen. Lesen Sie dazu bitte auch: Abwassergebühren und Steuern in Troisdorf

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Datum: Samstag, 22. Januar 2011 15:50
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