Kibizänderungen

Dieses Kinderbildgungs-Gesetz wurde nicht nur von uns, als größte Fehlleistung der schwarz-gelben Landesregierung bezeichnet. Hier einige grundlegende Änderungen des Kinderbildungsgesetzes. Die Bildung beginnt nicht erst ab dem 6. Lebensjahr des Kindes. Die Bildung beginnt ab Geburt des Kindes. Daher wird ab 1.8.2011 zunächst das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei
gestellt werden. In den Gruppe der U 3 Betreuung wird zusätzlich vom Land eine dritte Mitarbeiterin bezahlt. Ferner werden die Kinderpflegerinnen eine Ausbildung für die Betreuung der U 3 Gruppen machen können. Des weiteren ist die Abschaffung der befristeten Arbeitsverträge beschlossen worden. Dies ist unbedingt erforderlich, weil die Kinder in den Einrichtungen Mitarbeiterinnen zum Aufbau emotialer Beziehungen und damit das Gefühl der Sicherheit brauchen. Bei einem ständigen Wechsel der Mitarbeiterinnen ist das nicht möglich. Im übrigen muß hier festgestellt werden, dass die Bildungsmilchmädchenrechnung, für jeden heute in unsere Kinder investierten €, erhalten wir später 3,– € zurück, offenbar weiten Teilen der CDU, insbesondere Herrn Röttgen, nicht bekannt ist.

Tags »

Autor:
Datum: Freitag, 18. März 2011 6:55
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Landespolitik

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben