Die Beschilderung zur Regelung des Straßenverkehrs ist ein Verwaltungsakt der Straßenlastträger. Nach einem Urteil des OG Oldenburg wurde die Beschilderung als Ermessenssache der Kommunen erkannt. Hier begehen nun die Kommunen millionenfach Ermessensmißbrauch. Weiterlesen
Abzocke im Straßenverkehr-Willkür des Staates
Schreibe eine Antwort
