Abzocke im Straßenverkehr-Willkür des Staates

Die Beschilderung zur Regelung des Straßenverkehrs ist ein Verwaltungsakt der Straßenlastträger. Nach einem Urteil des OG Oldenburg wurde die Beschilderung als Ermessenssache der Kommunen erkannt. Hier begehen nun die Kommunen millionenfach Ermessensmißbrauch. Dazu eine Definition aus dem Internet: „Ermessenssmißbrauch ein Ermessens fehler der Verwaltung, bei dem das Ermessen nicht sachgerecht oder sogar willkürlich ausgeübt wird.“ Wir gehen hier von Willkür aus, weil im Vordergrund zu 99% die Erzielung von Einnahmen steht und nicht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. An dieser Stelle möchten wir unsere Leser bitten sich zu wehren. Fragen Sie die Verantwortlichen in ihren Rathäusern nach den sachgerechten Gründen für die Beschilderung. Dies sollte vor der Radarkontrolle geschehen.

Hier noch eine Definition von Willkür, auch aus dem Internet: Willkür das Handeln nur nach eigenem Belieben, bei dem man keine Rücksicht auf andere Menschen oder auf irgendwelche Regeln oder Gesetze nimmt.

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Datum: Samstag, 9. April 2011 7:19
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