Ohne weiteren Kommentar verweisen wir auf den Artikel 27 der Landesverfassung NRW: Artikel 27 (1) Grossbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben Weiterlesen
Energie- und Mineralölkonzerne gehören ins Gemeineigentum überführt
Schreibe eine Antwort
