Leih- und Zeitarbeit verfassungswidrig?
Freitag, 17. Juni 2011 19:21
Dazu einige Artikel aus der Landesverfassung NRW:
Art. 5 Abs. 2 „Familien- und Erwerbstätigkeit sind gleichwertig. Frauen und Männer sind entsprechend ihrer Entscheidung an Familien- und Erwerbstätigkeit gleichberechtigt beteiligt.
Artikel 24 (1) Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz der Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
Artikel 24 (2) Der Lohn muss […]
Thema: Landespolitik | Kommentare (1) | Autor: Klaus Alvermann