Im Artikel 6 des Grundgesetzes werden Ehe, Familie und Kinder unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Dies ist aber mit dem Landeschlussgesetz unvereinbar. Die in den Abendstunden arbeitenden Familienmitglieder Weiterlesen
Landenschlussgesetz widerspricht dem Artikel 6 des Grundgesetzes
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