Unterlassungen der CDU bei den Siedlungen Im Krausacher und Im Schonsfeld

Schon vor Beginn der Erschliessung für beide Siedlungen war klar, dass für alle Bauherren eine Erdwärmeheizung möglich gewesen wäre. Warum diese preiswerte Heizungsart nicht zum Zuge kam, ist für viele Bauherren mehr als unverständlich.
Da naturgemäss mehr junge Familien ein eigenes Haus planen und bauen, ist auch die Werbung „Troisdorf eine Familien-angelegenheit“ eher unangebracht.

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Datum: Freitag, 9. Dezember 2011 8:56
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Kommunalpolitik-Troisdorf

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Ein Kommentar

  1. 1

    Und wie wäre es damit?
    Aus der
    Verfassung
    für das Land Nordrhein-Westfalen
    Vom 28. Juni 1950

    Vierter Abschnitt – Arbeit, Wirtschaft und Umwelt
    Artikel 24
    Artikel 24
    1. Im Mittelpunkt des Wirtschaftslebens steht das Wohl des Menschen. Der Schutz seiner Arbeitskraft hat den Vorrang vor dem Schutz materiellen Besitzes. Jedermann hat ein Recht auf Arbeit.
    2. Der Lohn muß der Leistung entsprechen und den angemessenen Lebensbedarf des Arbeitenden und seiner Familie decken. Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht Anspruch auf gleichen Lohn. Das gilt auch für Frauen und Jugendliche.
    3. Das Recht auf einen ausreichenden, bezahlten Urlaub ist gesetzlich festzulegen.
    Artikel 25
    Artikel 25
    1. Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt.
    2. Der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde ist gesetzlicher Feiertag.
    Artikel 26
    Artikel 26
    Entsprechend der gemeinsamen Verantwortung und Leistung der Unternehmer und Arbeitnehmer für die Wirtschaft wird das Recht der Arbeitnehmer auf gleichberechtigte Mitbestimmung bei der Gestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung anerkannt und gewährleistet.
    Artikel 27
    Artikel 27
    1. Großbetriebe der Grundstoffindustrie und Unternehmen, die wegen ihrer monopolartigen Stellung besondere Bedeutung haben, sollen in Gemeineigentum überführt werden.
    2. Zusammenschlüsse, die ihre wirtschaftliche Macht missbrauchen, sind zu verbieten.

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