Ladenschlussgesetz muss zu Gunsten der Famlien geändert werden
Nach einem Pressebericht im Rhein-Sieg-Anzeiger will die Landesregierung NRW das Ladenschlussgesetz ändern. Dieser Schritt ist längst überfällig. Es ist inzwischen erwiesen, dass geänderte Ladenöffnungszeiten keine höheren Umsätze für den Handel erbringen. Die zur Verfügung stehenden Einkommen der Käufer werden nicht erhöht. Für die Arbeitnehmer hat das bestehende Landeschlussgesetz erhebliche Nachteile. Der Handel beschäftigt durch den bestehenden Ladenschluss mehr 400,– € Kräfte. Für diese Arbeitskräfte werden in 80 % der Beschäftigungsverhältnisse keine Sozialabgaben bezahlt. Sie tragen daher überdurchschnittlich zur Gewinnoptimierung der Unternehmer bei. Die 400,– € Kräfte verhindern nachweislich die Schaffung versicherungspflichtiger Arbeitsplätze. Ein weiterer Nachteil ist die dauerhafte Schädigung der Familien. Für abendliche Unternehmungen der Familie, Gespräche von Eltern und Kinder beim gemeinsamen Abendessen, werden durch arbeitende Familienmitglieder nicht mehr möglich. Hier ist auch ein Widerspruch zum Artikel 6 des Grundgesetzes festzustellen. In diesem Artikel werden Familie und Kinder unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Ferner fehlt es an Zeit für die Hausaufgabenbetreuung. Die Lernförderung der Kinder kann nicht allein den Schulen überlassen werden. Dies sind damit überfordert. Lesen Sie dazu bitte auch nachstehende Informationen der Landesregierung NRW: Artikel