Blitz Marathon in NRW

Angeblich sollte dadurch die Verkehrssicherheit in NRW verbessert werden. Nachgewiesen wurde jedoch, dass zu
30 % die Messungen nicht an Unfallschwerpunkten durchgeführt wurden. Wir erinnern uns, nach einem VG Urteil des Gerichts in Oldenburg wurde die Beschilderung, Einschränkung der Geschwindigkeits-begrenzung, als Ermessensache der Kommunen erkannt. Doch auch Ermessen muss sich nach geltendem Recht richten. Nach Strassenverkehrsordnung sollen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur an Unfallschwerpunkten eingerichtet werden. Bei dieser Rechnung gehen wir davon aus, dass 70% der Schilder falsch aufgestellt wurden. Dies nennt man „Ermessensmissbrauch“. Ermessensmissbrauch ist ein Fehler der Verwaltung und führt zu staatlicher Willkür. Wir folgern daraus, dass die Polizei hier wieder als Geldeintreiber für notleidende kommunale Kassen betätigt hat. Das kann ja wohl kaum zum Kernarbeitsbereich der Polizei gehören. Wir erinnern daran, dass sich nur 10% aller Unfälle im innerörtlichen Bereich ereignen. Denken aber, dass dort 90% der Einnahmen erzielt werden.

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Datum: Donnerstag, 5. Juli 2012 8:46
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