Beschneidung von Jugen und Mädchen

Während die Beschneidung, Genitalverstümmelung der Mädchen, in verschiedenen Gebieten Afrikas, als Körperver-
letzung anerkannt ist, wird es bei der Beschneidung der Jungen, auch aus religiösen Gründen, schon schwerer. Von einem deutschen Gericht wurde die Beschneidung der Jungen aus religiösen Gründen als Verstoss gegen das Grundgesetz erkannt. Dazu Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese
Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Hier fehlt offenbar den Religionsgemeinschaften das nötige Rechtsverständnis. Diese Forderung ist mehr als merkwürdig. Sichert doch dieses Grundgesetz auch die Religionsfreiheit in Deutschland.

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Datum: Montag, 17. September 2012 18:24
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