Informationen zum Informationsgesetz NRW

Die Kommunen sind verpflichtet, jeden Bürger in NRW über bestimmte Entscheidungsproßesse zu informieren.
Näheres ist im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NR vom 27.11.2001) nachzulesen. Dazu der folgende Link:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668

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