Die Kommunen sind verpflichtet, jeden Bürger in NRW über bestimmte Entscheidungsproßesse zu informieren.
Näheres ist im Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NR vom 27.11.2001) nachzulesen. Dazu der folgende Link:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668
