Transparenzgesetz in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es auch ein Transparenzgesetz. Im Gegensatz zu dem Gesetz in Hamburg, sind die Kommunen nur auf Anfrage zur Auskunft verpflichtet. Wenn Sie nun, verehrte Leser, zum Beispiel die Summe der Einspeisungsvergütung aus der städtischen Photovoltaikanlage wissen möchten, kann die Stadt die Auskunft nicht verweigern. Nur zu, fragen Sie was das Zeug hält.

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Datum: Freitag, 30. November 2012 17:33
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