Verkehrslenkung – Entmündigung der Autofahrer
Während die Presse dem deutschen Autofahrer umsichtiges Fahrverhalten bescheinigt, sind die Strassenlastträger immer mehr bemüht, den Autofahrer für unmündig zu erklären. Nach Strassenverkehrsordnung soll eine Beschilderung nur zur Ergänzung der allgemeinen Verkehrsregeln erfolgen. Das bedeutet, dass „Rechts vor Links“, bauliche oder technische Veränderungen im Strassenbereich den Vorrang haben müssen. Auch Ampelschaltungen, Strassenkissen und Blumenkübel können die Geschwindigkeit des laufenden Verkehrs vermindern. Der Grund für diese Schilderflut, diese Entmündigung der Fahrzeuglenker, liegt klar auf der Hand. „ABZOCKE, ABZOCKE, Abzocke“.
Strassenkissen bringen keinen einzigen Euro in die Kasse.
Es gibt keinen Bereich des öffentlichen Lebens, der so über reglementiert ist wie der Strassenverkehr. Wir wünschen uns klare gesetzliche Regelungen. Innerhalb der Ortschaften ist eine Regelung durch Ampeln bzw. bauliche Veränderungen im Strassenbereich möglich. Auf Landstrassen und Autobahnen, dort geschehen 90 % der Unfälle, Blitzanlagen an Unfallschwerpunkten. Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen (130 kmh) erfordert in der Regel keine weiteren Massnahmen.
Eine Tatsache wird von den Verantwortlichen bei der Verkehrsregelung vergessen, jeder
Autofahrer ist darauf bedacht, sein Auto am Abend unbeschädigt wieder abzustellen.