Blitzaktionen in der 30ziger Zone

Neu sind die Radarkontrollen in den 30ziger Zonen. Dazu folgende Anmerkungen: Nach unserer festen Überzeugung dienen diese Radarkontrollen nur dazu den Strassenlastträgern Geld in die Kassen zu spülen. Ein klarer Hinweis ist in dem neuen Bußgeldkatalog zu finden. Die 30ziger Zonen sollen dann ausgeschildert werden, wenn eine außerordentliche Gefahrenlage vorhanden und diese nicht aus dem Umfeld oder Strassenverlauf zu ersehen ist. Grundsatz aus der Strassenverkehrsordnung. Die Strassenverkehrsordnung sagt aber auch, dass im innerörtlichen Bereich die Verminderung der Geschwindigkeit durch bauliche Veränderungen im Strassenbereich, Strassenkissen, Blumenkübel, veränderte Ampelschaltungen, versetzte Parktaschen und u.a. rechts vor links erreicht werden soll. Dieser Hinweis wird aus Gründen der Wirtschaftlichkeit durch die Strassenlastträger absichtlich übersehen. Nur so ist es zu erklären, dass in den 30ziger Zonen eine Geschwindkeit von 60 statt der erlaubten 30 nicht zu Punkten in Flensburg führen. Wenn die Gefahrenlage so gravierend ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet werden müssen, dann muss eine Geschwindigkeitsüberschreitung auch zu einer Punktebewertung kommen. Ansonsten sind hier wieder Gesetzesvorgaben unglaubwürdig. Hier wird klar, dass die ausgeschilderten 30ziger Zonen zu 90% nicht den Grundsätzen der Strassenverkehrsordnung entsprechen. Wieder Ermessensmißbrauch gleich Staatswillkür.

Tags »

Autor:
Datum: Freitag, 27. Juni 2014 10:27
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemeines

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben