Geschwindigkeitsmessungen auf der Autobahn
Im Fernsehen werden Autofahrer auf der Autobahn wegen Geschwindigigkeitsüberschreitungen zur Kasse gebeten. Es wird immer nur dargetellt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet wurden.
Die Begründung auf Grundlage der Strassenverkehrsordnung fehlt. Auch hier gilt, dass die Einrichtung von Geschwindigkseitsbegrenzungen im Ermessen der zuständigen Gemeinde liegt. Sie sollen dort eingerichtet werden, wo sich vermehrt Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit ereignen. Auf den Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 kmh. Eine Verminderung auf 100kmh oder 120, wie öfter im Fernsehen dargestellt, muss begründet werden. Die durchs Fernsehen angesprochenen politischen Entscheidungsträger hatten da überaus große Probleme. Eine stichhaltige Argumentation war nicht zu erreichen. Es würden Schulen und Kindergärten von dem Geld bezahlt. Sind das Maßnahmen die der Verkehrssicherheit dienen? Das bedeutet auch in diesem Bereich ERMESSENSMISSBRAUCH UND STAATSWILLKÜR.
Hier möchten wir noch mal die Blitzalagen auf der A 2 bei Bielefeld ansprechen. Dort wurde die Geschwindigkeit auf 100kmh begrenzt. Eine Änderung der Gafahrenlage vor und nach der Errichtung der Blitzanlagen ist nicht vorhanden.