Artikel 3 Absartz 2 des Grundgesetzes – Gleichberechtigung –
Nach dem genannten Artikel des Grundgesetzes sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Text: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Mit Entsetzen haben wir zur Kenntnis genommen, dass Muslime, mit oder ohne deutschen Pass, den Koran immer noch als Rechtsgrundlage für das familiäre Zusammenleben ansehen. Eine Unterordnung der rechtlos gemachten Frau ist in den muslimisch geprägten Familien oberstes Gebot. Hier muss klipp und klar festgestellt werden, dass Menschen mit dieser Rechtsauffassung hier nichts verloren haben. Auch ist eine paralle Rechtssprechung unter den Muslimen hier rechtlich nicht haltbar. In Kanada wird von dem Einwanderern eine Anerkennung der dort bestehenden Gesetze verlangt.