Besserer Lärmschutz an der BAB in Troisdorf Sieglar II

Als Ergängzung folgender Hinweis. Ich habe natürlich auch das Bundesautobahnamt angeschrieben. Resultat: Eine Lärmschutzwand in diesem Bereich sei nicht vorgesehen. Meine Anmerkung, dass auch ein Waldstück im Bereich Bonn-Oberkassel mit einer Lärmschutzwand versehen worden sei, wurde als Lüge bezeichnet. Auch hier bleibt festzuhalten, dass von der CDU elementare Bedürfnisse der Anwohner einfach nicht wahrgenommen werden.

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Datum: Freitag, 8. Januar 2016 8:43
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Ein Kommentar

  1. 1

    elementare Bedürfnisse der Anwohner können eingeklagt werden.
    Im Süddeutschen kam es im frühjahr zu einer Klage von bürgern die sich vom Straßenlärm krank gemacht fühlen.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ging dahingehend das Gemeinden
    laut Grundgestz dem Wohl ihrer Bürger verpflichtet sind,

    Im vorliegenden Fall mußte eine Hauptstraße auf Tempo 30 gedrosselt werden.

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