Uber und die EU

Der Fahrdienst UBER wurde in der Bundesrepublik per Gerichtsurteil verboten. Die dort verwendeten Fahrzeuge entsprechen nicht den deutschen Bestimmungen für den öffentlichen Personenverkehr. Außerdem ist dann eine sinnvolle Regulierung der Fahrzeugmenge, zum Schutze der deutschen Unternehmer, nicht mehr möglich. Nach neuesten Meldungen soll über die Zulassung nunmehr europaweit entschieden werden. Es ist zu befürchten, dass die Lobbyarbeit in Brüssel zu einer europaweiten Zulassung diese Fahrdienstes führt. Dadurch würden insbesondere deutsche Unternehmer benachteiligt werden. Auch hier sehen wir eine nicht sinnvolle Entscheidungsbefugnis durch die EU.

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Datum: Mittwoch, 1. Juni 2016 14:03
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