Verkehrssicherheitspflicht der Stadt Troisdorf

An der Kreuzung Oberstrasse/Zur Siegfähre ist, von Bonn kommend, die Sicht „Zur Siegfähre“ durch Strauchwerk stark beeinträchtig. Eigentümer des Eckgrundstücks ist die Stadt Troisdorf. Sollte es hier durch die Sichtbehinderung zu einem Unfall kommen, ist die Stadt Troisdorf haftbar zu machen. Diese müsste diese Sichtbehinderung zur besseren Übersicht an dieser Ecke im Rahmen ihrer Verkehrssicherheitspflicht beseitigen.

Tags »

Autor:
Datum: Montag, 27. Juni 2016 11:59
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemeines

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben