Artikel 3 GG
Für Herrn Erdogan nachstehend den Text von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Herr Erdogan ruft dazu auf, die Menschen zu denunzieren, die unter einem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen. Außerdem sind Migraten verpflichtet die Gesetze ihres Gastlandes vorbehaltlos anzuerkennen. Sollten den hier lebenden Türken diese Regelung nicht zusagen, können sie sicherlich gerne in ihre Heimat zurückkehren.