Atomlobby gewinnt

Nach einer von der EU vorgesehenen Verordnung soll die Stromeinspeisung der bisherigen Haupt-Energieerzeuger bevorzugt werden. Das bedeutet im Ergebnis, dass bei der Einspeisung von Alternativstrom stets Strom aus Kohle und Atom den Vorrang erhält. Dies entspricht einmal nicht dem Pariser Abkommen zum Anderen fällt für die Stromerzeugung aus Wind- Sonne- und Wasser die Garantieabnahme. Wieder ein Punkt bei dem der EU die Entscheidungsbefugnis entzogen werden sollte.

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Datum: Montag, 28. November 2016 7:28
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