Staat muß Stromkonzerne entschädigen

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss die Bundesrepublik die Stromkonzerne für den vorzeitigen Ausstieg aus der Atomenergie entschädigen. Dieser Vorgang zeigt, dass wir in unserem Rechtsstaat keine Schiedsgerichte nach dem Muster von TTIP brauchen. Vattenfall hatte die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht verklagt. In unserem Rechtsstaat ist es aber den inernational agierenden Firmen nicht möglich, durch Einklagen fiktiver unbegründeter Ansprüche Länder in den Ruin zu treiben. Hier mußte dem Raubtierkapitalismus wurden Grenzen aufgezeigt werden.
Die Energieriesen haben inzwischen einen Teil der 20 Klagen gegen die Bundesrepublik zurückgezogen.

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Datum: Mittwoch, 7. Dezember 2016 8:26
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Ein Kommentar

  1. 1

    Das ist bitter, aber immer noch billig. Mehr als 4 Jahrzehnte sind die Anlagen alt, und die Materialermüdungserscheinungen am Rohrmaterial nehmen zu. Mit jedem Tag länger den sie laufen, wird ein Gau wie Tschernobyl oder Fukushima wahrscheinlicher, und das nicht nur bei einem Reaktor, sondern bei fast allen!
    Aber es könnte auch anders kommen: wenn Terroristen nur mehrere Hochspannungsmasten zerstören, dann tritt ein „Supargau“ ein, Dann könnte es Europaweit zu einem Stromausfall kommen dermöglicherweise länger andauert als die Vorräte für die Notstromaggregate reichen. Gehen die Notstromaggregate aus, ist auch die Kühlung der Reaktoren aus; Fukushima lässt grüßen, und das gleich mehrere male gleichzeitig.
    All das ist den Fachleuten egal, und die Regierung weis das. leider zu spät, denn wir sind erpressbar, und das nutzen die Stromkonzerne weidlich aus.
    Die moral von der Geschicht: Wer Politikern vertraut, der hat aus Sand gebaut!

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