Erdogan und Recht und Gesetz

Dem Diktator Erdogan ist nach türkischem Recht verboten im Ausland Wahlpropaganda zu betreiben. Ein hohes deutsches Gericht hat das Recht der freien Meinungsäußerung
durch Wahlwerbung für im Ausland stattfindende Wahlen untersagt. Hier fehlt die klare Ansage der Bundesregierung. Herr Erdogan versteht nur klare Kante. Zur Imagepflege darf Herr Erdogan diese Vorgaben nicht beachten. Er muß sich in der Türkei als starker Mann darstellen, was für ein erbärmlicher Mann. Diese Vorgehensweise bestätigt sein bisheriges Verhalten, und gibt einen entscheidenden Ausblick auf die Zeit seiner Präsidialherrschaft. Diese Grosspurigkeit wirde ihn bald verlassen. Die EU dreht den Geldhahn zu. Die Einnahmen aus der Tourisstik sind um 48 % eingebrochen. Die türkischen Staatsanleihen wurden von den Ratingagenturen mit Ramschniveau bewertet. Sollte er so dreist sein und hier Wahlreden schwingen wollen, werden wir, wenn nötig, über 100000 Demonstranten gegen diese Veranstaltung aufbringen. Außerdem ist es bei ihm erforderlich, dass er die Kosten für den nötigen Polizeieinsatz im Voraus bezahlt. Er muss ja nicht kommen.

Herr Erdogan kommt rüber wie ein kleiner Junge in seiner schönsten TROTZPHASE.

Längeres Zuwarten ist da nicht hilfreich. Er muß recht schnell Erwachsen werden. Herr Erdogan führt die Türkei in den wirtschaftlichen Ruin.

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Datum: Samstag, 11. März 2017 18:19
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