Zum 1.1.2015 wurde der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen von 15,5 auf 14,6 % gesenkt. Dies bedeutet für die Krankenkassen, dass sie zur Finanzierung ihrer Ausgaben weniger
Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhalten. Ab 1.1.2015 können nun die Krankenkassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Die Höhe des Zusatzbeitrages Weiterlesen
Zusatzbeitrag der Krankenkassen II
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