TTIP-CETA und die Schiedsgerichtsbarkeit
Dazu noch mal eine Äußerung von Ernesto Armestro: (spanischer Schiedsrichter) „Wenn ich nachts aufwache und über Schiedsgerichtsverfahren nachdenke, bin ich immer wieder überrascht, dass souveräne Staaten sich auf die Inestitions-Schiedsgerichtsbarkeit eingelassen haben. Drei Privatpersonen haben die Befugnis, und zwar ohne jeglich Einschränkung und Revisionsverfahren, alle Aktionen einer Regierung, alle Entscheidungen der Gerichte, alle Gesetze und Verordnungen des Parlaments zu überprüfen.“ Nach den bisherigen Schiedsgerichten ist es möglich, dass Firmen auch imaginäre Verluste geltend machen und damit souveräne Staaten in den Ruin treiben können. Wenn wir hier eine Gerichtsbarkeit nötig haben dann muss sie durch Länderparlamente beschlossen und evtl. beim Internationalen Gerichtshof angesiedelt werden. In Deutschland wurde zum Beispiel die Bundesregierung verurteilt an die Firma Vattenfall eine Entschädigung wegen des Automausstiegs zu zahlen.