Kopftuch der Muslima und Schwesterntracht

Beide wurden in den öffentlichen Medien miteinander verglichen. Die Schwester dokumentiert mit ihrer Tracht, dass sie sich und ihr Leben der Nächsteliebe verschrieben hat. Der Islam kennt keine vergleichbare Position der Frau. Die Muslima darf das Kopftuch zu Hause in der Wohnung auch ablegen. Das Kopftuch soll verhindern, das andere Moslem sie ansprechend und begehrenswert finden. Das Kopftuch dient also nur dem Machterhalt des eigenen Mannes und verhindert so die im Grundgesetz garantierte Gleichstellung von Mann und Frau. Auffällig ist, dass durch das Kopftuch in der Regel der ganze Oberkörper der Musliam verdeckt wird. Ich sehe in dem Kopftuch eine Einschränkung der Persönlichkeitsgestaltung der Frauen. Diese Einschränkung des Rechts auf persönliche Entfaltung entspricht auch nicht dem Grundgesetz und ist daher rechtswidrig.

Tags »

Autor:
Datum: Sonntag, 15. Oktober 2017 16:31
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemeines

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben