Austritt aus dem Islam ist nicht möglich

Die meisten christlichen Kirchen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, und der Staat zieht für sie die Mitgliedsbeiträge (Kirchensteuer) ein. Darum wird ein Kirchenaustritt gegenüber einer staatlichen Stelle erklärt. Wenn du aus dem Kaninchenzüchterverein austritts, interessiert das den Staat nicht. Auch der Islam kann sich in Deutschland öffentlich rechtlich konstituieren und den staatlichen Beitragseinzug in Anspruch nehmen, das ist aber aus größtenteils innerislamischen Gründen bisher nicht geschehen. Daher hat der Staat mit deinem Austritt nichts zu tun. Falls du keine Verpflichtugnen gegen die islamische Gemeinde hast, kannst du einfach alles so lassen wie es ist. Falls dir das nicht genügt, teilst du der Autorität, die dich aufgenommen hat, deinen Austritt schriftlich mit. Der Islam hat den Status „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ nicht beantragt, weil das islamische Kirchenrecht nicht dem Grundgesetz entspricht. So hat die Muslima keinerlei Rechte (Gleichberechtigung eingeschlossen).

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Datum: Donnerstag, 7. Dezember 2017 12:14
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