Private Schiedsgerichte wurden verboten

Der EGH hat die privaten Schiedsgerichte verboten. Diese konnten bisher angerufen werden um Handeslstreitigkeiten zwischen privaten Firmen und Staaten zu entscheiden. Diese Gerichte waren mit Privatpersonen besetzt die nicht durch demokratische Instituionen gewählt waren. Die Urteile waren für die einzelnen Parteien bindend und konnten auch imaginäre Schäden beinhalten. Ein Erfolg für die DEMOKRATIE.

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Datum: Mittwoch, 7. März 2018 17:03
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