Beim Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns wurde wohl an der Kreuzung Lehmkuhler- / Oberstrasse übereifrig gehandelt. Dort wurden, offenbar versehentlich, zwei Bäume mit abgesägt.
Es ist ein klarer Verstoß gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Troisdorf.
Haftpflicht der Kommunen II
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