Haftpflicht der Kommunen II
Beim Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns wurde wohl an der Kreuzung Lehmkuhler- / Oberstrasse übereifrig gehandelt. Dort wurden, offenbar versehentlich, zwei Bäume mit abgesägt.
Es ist ein klarer Verstoß gegen die Baumschutzsatzung der Stadt Troisdorf.