Zahnärzte begeben sich in den Bereich der Nötigung

Für den Menschen, der seine Zähne pflegen möchte, gibt es zwei Arten der Zahnreinigung. Die erste Zahnreinigung wird einmal im Jahr von der Krankenkasse bezahlt und soll der Zahnsteinbeseitigung dienen. Die andere Zahnreinigung bezeichnet man als „Igelleistung“ und kostet 80,?? €. Diese Igelleistung wird nun von den Mitarbeiterinnen der Zahnärzte mit den abenteuerlichsten Begründungen angeboten. Die von der Kasse bezahlte Zahnreinigung ist qualitativ nicht gut. Ich habe gerade noch einen Termin frei, usw. usw. In einer Zahnpraxis wurde mir, nach der Kassenreinigung, die weitere Zahnbehandlung verweigert, weil ich die Igelleistung nicht haben wollte. In einer weiteren Praxis habe ich durch eine Röntgenaufnahme Karies nachgewiesen. Eine Behandlung erfolgt, unter Hinweis auf die Igelleistung, trotzdem nicht. Da Karies sich bei Nichtbehandlung weiter verbreitet, treibt dieser Arzt die Kosten in die Höhe. Hier sollte doch mal aus Kostengründen eine Zulassung entzogen werden. Das Verhalten der Zahnärzte geht, das steht für mich fest, in den Bereich der Nötigung und Erpressung. Ich empfehle die Zahnbehandlung in einer Zahnklinik machen zu lassen. Ist das unser vielgepriesenes Gesundheitssystem?

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Datum: Dienstag, 3. Juli 2018 21:46
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