Burka und Vermmungsverbot

In einigen europäischen Ländern wurde das Tragen der Burka ausdrücklich verboten. In der BRD ist das nicht nötig. Die Burka verstößt gegen das
in Deutschland geltende Vermmungsverbot. Selbst wenn in den islamischen Kirchenvorschriften die Burka vorgeschrieben wäre, hätte dies bei uns keine Bedeutung.
Staatsrecht geht vor Kirchenrecht. Auch der Islam hat sich nur im Rahmen des durch unseren Staat vogegebenen Rechtsrahmen zu bewegen. Burka aber auch das Kopftuch
sind keine kirchlichen Symbole. Sie dienen vielmehr dazu, die Frauenrechte zu beschneiden. Mir ist schleierhaft warum das Vermummungsverbot hier nicht durchgesetzt wird.
Es ist ganz klar staatliches Versagen wenn Rechtsvorgaben nicht durchgesetzt werden. Bei vielen Banken muß der Motorradhelm vor dem Betreten abgenommen werden. Diese Plakate müssen
dringend durch das Burkaverbot ergänzt werden.

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Datum: Dienstag, 14. August 2018 16:11
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