Nebentätigkeiten der Abgeordneten

Die Nebeneinkünfte der Abgeordneten des Bundestages werden, trotz bestehender Vordnung, Transparenzpflicht, nicht veröffentlicht. Für die Wähler ist weiterhin nicht ersichtlich wieviel Zeit seine gewählten Volksvertreter zum Wohl des deutschen Volkes aufbringen oder zur Vermehrung des eigenen Vermögen. Der Bundestag kommt seiner Tranparenzpflicht nicht nach. Die Bundesregierung wird daher von „Ageordnetenwatsch“ auf Offenlegung verklagt. Auch hier werden die Wähler verschaukelt. Ein weiterer Grund für die große Zahl an Nichtwählern. Es ist an der Zeit, dass die Abgeordneten die Verdummung der Wählerschaft unterlassen und hier den hohen Ansprüchen gerecht werden die der Wähler, zu Recht, einfordert.

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Datum: Sonntag, 4. November 2018 9:34
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