Uckendorfer Strasse – Antwort aus Berlin

Aufgrund der Geschwindigkeitsbegrenzung für den dortigen  Kindergarten habe ich den Petitionsausschuss des Bundestages angeschrieben. In der Antwort

wird die falsche Entscheidung der Mitarbeiter der Kreisverwaltung deutlich. Zitat: Die streckenbezogene Anordnung (30 km) ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen.

Den Verantwortlichen der Straßenlastträgern ist bei solchen Regelungen offenbar nicht klar, daß solche Entscheidungen, verbunden mit Sanktionen, im hohen Maß Politikverdrossenheit zur Folge haben. Gerade bei der Uckendorfer Strasse ist zu erkennen, daß nicht die Verkehrsicherheit im Vordergrund steht, sondern nur die Kreiskasse gefüllt werden soll. Auch hier die Empfehlung: Bei der nächsten Wahl keine CDU (Club der Unternehmer) mehr wählen.

Ein klassischer Fall von Ermessensmißbrauch.

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