30ziger Zone wegen Lärmschutz

Nach einem neuen Gerichtsurteil muß vor Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung wegen Lärmschutz die gesundheitliche Beeinträchtigung der betroffenen Anwohner nachgewiesen werden. Also an die Entscheidungsträger in Bonn (An der Joesefshöhe) und Siegburg (Wahnbachtalstrasse). Endlich mal ein Gerichtsurteil mit dem der Abzockermentalität Einhalt geboten wird.

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