Nur 30ziger Zonen innerörtlich wird es nicht geben

Der Landtag NRW hat es abgelehnt innerörtlich generell die Geschwindigkeit auf 30 km zu begrenzen. Damit wurde dem Inkassounternehmen der Straßenlastträger die Rechtsgrundlage entzogen. Vorbei sind die Zeiten wo auf jeder Nebenstraße durch Radarmessungen Kasse gemacht werden konnte. Passend zu Thema wurde vor dem Landtagsbeschluss noch geblitzt ohne Ende. Nachdenken könnte nicht schaden. Die Entscheidungsträger und damit auch die Politiker machen sich im höchsten Maße unglaubwürdig. Damit dürften auch die die 50ziger Begrenzungen bei durchgehende beidseitiger Bebauung wieder gültig sein.

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Datum: Freitag, 18. Juni 2021 18:32
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