innerörtlich 30 km

Einige Städte haben beantragt, die Geschwindigkeit innerörtlich komplett auf 30 km festzulegen. Diese Städte werden durch GRÜN regiert (Bonn) Eine stichhaltige Begründung gab es dafür nicht. Also wenn Sie diesen Unsinn vermeiden wollen, denken Sie bei der nächsten Wahl daran. Die bisherigen Radarkontrollen, für den 30ziger Bereich, wurden nicht an Unfallschwerpunkten vorgenommen, sondern überwiegend an Nebenstraßen. Im übrigen enthält die Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich die Geschwindigkeit zu vermindern. Die Regelung wird hier allein auf die Autofahrer abgewälzt. Die Straßenverkehrsordnung soll jedoch eine ausgeglichene Regelung für alle Verkehrsteilnehmer erreichen. Also wenn 30 km dann zu 90 % durch bauliche Veränderungen im Straßenbereich. Der Wunsch nach flächendeckend 30ziger Zonen, besteht deshalb, weil schon vorab Schilder und Radaranlagen gekauft wurden. Das Inkassounternehmen notleidender Straßenlastträger steht bereit.

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Datum: Dienstag, 6. Juli 2021 18:52
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