30 km + Zusatzschild

An Zusatzschilder gibt es, Strassenschäden, Lärmschutz. Diese dienen nur zur Legitimation der Inkassounternehmen der Straßenlastträger. Bei Strassenschäden wurde die Straßenunterhaltung nicht sach- und zeitgemäß durchgeführt. Lärmschutzkontrolle ist nach meiner Kenntnis doppelt vorhanden. Bei der Kontrolle im Pooserbereich kann der Lärmschutz locker einbezogen. Übertretungen durch Lärmschutz im normalen Verkehrsfluss sind ganz geringfügig. Hier sehe ich den verzweifelten Versuch Abzocke zu begründen. Die Art und Weise die Autofahrer für alle Fehlleistungen in der Verkehrslenkung heranzuziehen, muss beendet werden. Die Beschilderung sollten nach der Devise erfolgen „Beschilderung wo nötig – sanfte Verkehrslenkung wo möglich.“

Tags »

Autor:
Datum: Mittwoch, 24. Juli 2024 7:35
Trackback: Trackback-URL Themengebiet: Allgemeines

Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben