Archiv des Monats: November 2024

Blitzanhänger in Troisdorf

Angeblich werden diese nur an Straßen aufgestellt mit erhöhtem Verkehrsaufkommen. Damit haben die Mitarbeiter wieder die Pinocchionase verlängert. In Spich wurde diese mobile Blitzanlage an einer Nebenstraße gesehen. Die hohe Erfolgsquote dieser Anlagen liegt an den damit aufgestellten Fallen. An einer Nebenstraße wird die Blitzanlage nicht vermutet. Auch wird das Sichtfeld auf die Anlagen durch parkende Fahrzeuge verkleinert. Hier wird noch eine Ermessenentscheidung geltend gemacht. Da durch die Bußgelder nur der Straßenlastträger begünstigt wird ist diese Argumentation nur schwerlich nachvollziehbar.

Ermessensmissbrauch durch die Stadt Bonn

Bei der Verkehrslenkung durch die Stadt Bonn wird Ermessensmissbrauch betrieben. Der Blitzanhänger wird absichtlich in der Reihe parkender Fahrzeuge platziert. Der Blitzer wird zu spät erkannt und führt zum Bußgeld. Hier wird deutlich, dass hier die Einnahmen für die Stadt den Vorrang haben. Mit Gefahrenabwehr hat das nichts mehr zu tun. Es gibt eine einfaches Mittel dagegen: Bei der nächsten Wahl die jetzt verantwortlichen Politiker nicht mehr wählen.

Ergänzung: Nachdem der Blitzer im Anhänger gut sichtbar aufgestellt wurde wird, nach meiner Beobachtung, nur noch 30 km gefahren. Das nenne ich Verkehrserziehung und zwar ohne Knüppel, Bussgeldbescheid.