Wohnungsnot
Es ist an der Zeit dem Grundgesetz „EIGENTUM VERPFLICHTET“ durch Gesetzesänderung besser durchzusetzen. Zur Zeit kann Wohnraumleerstand nur mit Ordnungsgeld begenet werden. Ein viel zu kompliziertes Verfahren. Es dauert einfach zu lange. Es muss möglich sein, Wohnungsleerstand durch zeitnahe Enteignung zu begegnen.