Blitzanlage auf der A 59

Grundsätzlich sollen nach Strassenverkehrordnung Geschwindigkietsbegrenzungen dort eingerichtet werden, wo sich häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle ereignen. Hier ist kein sogenannter
Unfallschwerpunkt vorhanden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 kmh ist daher nur schwer zu begründen. Die Begründung für die stationäre Blitzanlage ist jedoch schnell gefunden. Abzocke durch die Kreisverwaltung. Auch hier gilt bei der nächsten Wahl zum Kreistag: Einfach nicht wieder wählen. Eine weitere Möglichkiet ist, sich von den Mitgliedern des Kreistages mal die Rechtsgrundlage erklären zu lassen. Nach meiner festen Überzeugung wird hier Ermessensmißbrauch betrieben. Nach einer Definition aus dem Internet = Staatswillkür

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