Steuerhinterziehung im Bereich der Personenbeförderung

Dazu ein Beitrag aus dem Internet. einfach anklicken Auch wenn die Personenbeförderung ohne Konzession erfolgt, ist sie rechtswidrig.

Ohne Taxometer oder Wegstreckenzähler kann kein Fahrpreis ermittelt werden. Außerdem werden die Einnahmen nicht versteuert und das ist schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung, ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Eine Unfallversicherung für die Fahrgäste besteht in diesem Fall nicht. Außerdem leisten die Fahrgäste Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Noch ein Hinweis: Personenbeförderung ohne Wegstreckenzähler oder Taxometer gilt als Schwarzarbeit umd muss, nach einen entsprechendem Gerichtsurteil, nicht bezahlt werden. Die Forderung ist nicht einklagbar.

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