Neuerungen der StVO – Hinweisschild Kindergarten

Aus einem Beitrag der NRZ: Künftig sollen nach den Neuerungen der StVO weniger Schilder vor spielenden Kindern warnen. Primar sollen bauliche Schutzmaßnahmen im Strassenbereich erfolgen. Hier erlaube ich mir die Anmerkung, dass bei der Beschilderung der Uckendorfer- und Rathausstrasse (Kindergartenhinweis) bei den Mitarbeitern der Kreisverwaltung offenbar Schulung- und Lesebedarf besteht. In dem Beitrag ist vermerkt, dass die Kommunen dazu angehalten werden, primär bauliche Vorkehrungen zu treffen und sich nicht mit dem – im Zweifel günstigeren – Aufstellen von Schildern zu begnügen. (Strassenkissen oder Fahrbahnverengungen). Bei Messungen vor Schulen und Kindergäten waren es überwiegend Eltern, die zu schnell fuhren. Und neue Vorschriften – so lehrt das Beispiel – sind immer auch ein wenig Interpretations-Spielplatz der Gemeinden. Ein Muster hat der Rhein-Sieg-Kreis geliefert.

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